Software-Lizenzvereinbarung


Gegenstand dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung (End User's License Agreement ("EULA") ist die Soda PDF-Software (hier "lizenzierte Software" genannt). Diese Lizenzvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Endverbraucher ("Lizenznehmer") und Lulu Software Malta Limited (dem "Lizenzgeber"), wobei der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Lizenz zur
Verfügung stellt.

Wir bitten Sie, die Lizenzvereinbarung genau zu lesen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Lizenzgeber.

Jegliches Installieren, Kopieren, der Zugriff oder die Anwendung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer verpflichten diesen,
alle Bestimmungen und Bedingungen der EULA zu akzeptieren und einzuhalten.


LIZENZBEDINGUNGEN


Inhalt

Die "lizenzierte Software" umfasst den ganzen Inhalt der Dateien, Disk(s), CD-ROM(s), DVDs oder anderer Datenträger, für die diese
EULA verfasst ist, einschließlich:

(1)Computerinformation der Dritten Parteien oder Software, die der Lizenzgeber lizenziert hat, für Einbeziehung in die Lizenzierte Software,
(2)Textmaterialien oder Dateien in Bezug auf die Lizenzierte Software ("Dokumentation"),
(3)Fonts und
(4)Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Lizenzierten Software, wenn vorhanden (insgesamt, "Updates").

Installation

Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software auf einem einzigen Computer installieren. Der Lizenznehmer muss der Hauptnutzer des Computers sein, auf dem die lizenzierte Software installiert wird. Die hier vorliegende EULA bezieht sich auf alle Installationen der lizenzierten Software. Die Installation der lizenzierten Software auf mehr als einem Computer ist nicht gestattet. Falls die lizenzierte Software mehrere Lizenzen enthält, darf der Lizenznehmer die Anzahl der Kopien installieren, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber lizenziert sind. Der Lizenznehmer ist alleine für alle Unkosten sowie die Nutzung der lizenzierten Software verantwortlich.


Aktivierung

Die lizenzierte Software enthält technologische Maßnahmen, die entwickelt wurden, um ihre nicht lizenzierte oder illegale Benutzung zu verhindern. Die lizenzierte Software kann eine Technologie enthalten, die nur eine bestimmte Anzahl von Installationen auf einer begrenzten Anzahl von Computern erlaubt.

Die lizenzierte Software kann der Aktivierung bedürfen, wie es während der Installation und in der Dokumentation erklärt wird. Wenn solche Aktivierung nicht erfolgt, dann kann die lizenzierte Software nur im Laufe eines bestimmten Zeitraums arbeiten. Wenn die Aktivierung gefordert und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht abgeschlossen wird, was in der Dokumentation dargelegt und während der Installation erklärt ist, dann wird die lizenzierte Software so lange nicht arbeiten, bis die Aktivierung abgeschlossen und die Funktionalität wiederhergestellt wird. Falls der Lizenznehmer ein Problem mit der Aktivierung hat, soll sich der Lizenznehmer an den Kundendienst von Soda PDF wenden.


Kopien

Der Lizenznehmer darf eine Kopie der lizenzierten Software nur für Sicherheitskopie (Backup) oder Archivierungszwecke machen, außer dass die Dokumentation nicht vervielfältigt werden darf.


Übergabe

Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software oder die von dieser EULA vergebene Lizenz ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht verkaufen, abtreten oder übergeben.


Verbotene Benutzungen

(1)Der Lizenznehmer darf alle oder einige Teile der lizenzierten Software oder der Dokumentation nicht modifizieren, anpassen, übersetzen, unterlizenzieren, vermieten, leasen oder verleihen;
(2)Der Lizenznehmer darf keine Nachkonstruktionen von allen oder einem Teil der lizenzierten Software oder Dokumentation schaffen;
(3)Der Lizenznehmer darf nicht rekonstruieren, dekompilieren, demontieren, oder anders versuchen, den Source-Code der lizenzierten Software zu entschlüsseln, außer der lizenzierten Software, und dann: nur im vom anwendbaren Recht ausdrücklich erlaubten Umfang, nach der schriftlichen Benachrichtigung von Lulu Software Malta Limited, gegen Zahlung von angemessener Gebühr und Vollstreckung der Geheimhaltungsverpflichtung, um den Code von der Bekanntmachung für die Dritten Parteien zu schützen;
(4)Der Lizenznehmer darf die vorhergehende Version der lizenzierten Software nach dem Erhalt der ersetzten oder modernisierten Version (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die vorhergehende Version vernichten) nicht benutzen;
(5)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software im Flugzeug, Schiff, Nuklearreaktoren, Lebensversorgungssystemen, Kommunikationssystemen oder in anderen Ausrüstungen nicht benutzen, in denen das Versagen der Software zu den Verletzungen, Tod oder Umweltbelastungen führen könnte;
(6)Der Lizenznehmer darf das Copyright- oder Handelszeichen des Lizenzgebers nicht entfernen oder das Copyright und Handelszeichen der Dritten Parteien, die der Lizenzgeber Software in die lizenzierte Software oder Dokumentation aufgenommen hat und
(7)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nicht als Hostanwendungen für Dritte Parteien benutzen, als einen Teil einer Betriebsorganisation, eines Timesharing-Systems, Dienstleisters oder einer Ausstattung im Serviceunternehmen für Kundendienst; und
(8)Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software weder in illegaler noch in einer nicht von der EULA lizenzierten Art und Weise benutzen.

Daten

Die lizenzierte Software erlaubt dem Lizenznehmer die Eingabe von Daten, welche sich auf dem Computer befinden, auf dem die Software installiert ist (hier als "Daten" bezeichnet). Der Lizenznehmer ist alleine verantwortlich für Nutzung, Aufbewahrung und Vertraulichkeit der Daten. Der Lizenznehmer darf die Daten nur verantwortungsbewusst nutzen und im Zusammenhang mit gutem Urteilsvermögen. Als PDF-Software erlaubt die lizenzierte Software dem Lizenznehmer die Eingabe von Daten, die private Informationen über andere Personen als den Lizenznehmer enthalten. Der Lizenznehmer sollte solche Informationen jedoch nicht ohne das Einverständnis der betroffenen Personen benutzen, aufbewahren oder veröffentlichen. Wenn der Lizenznehmer Schwierigkeiten hat, zu entscheiden, ob die bevorstehende Anwendung vom Lizenznehmer geeignet ist oder ob der Lizenznehmer eine schriftliche Genehmigung braucht, oder ob andere Rechtsfragen betrachtet werden sollten, unterstützt der Lizenzgeber den Lizenznehmer, einen sachverständigen Rechtsanwalt zu finden. Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer nicht helfen, diesen Entscheid zu treffen, ebenfalls kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer keine Rechtsberatung über geistige Eigentums- oder Datenschutzrechte zur Verfügung stellen.

Der Lizenznehmer darf ausschließlich Daten nutzen, die ihm gehören und in keiner Weise die Rechte anderer verletzen. Der Lizenzgeber wird keine Daten bearbeiten oder überprüfen. Daher hat alleine der Lizenznehmer die Verpflichtung, die Daten zu überwachen. Es ist dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die lizenzierte Software in Zusammenhang mit illegalen, obszönen, anstößigen, diffamierenden, rassistischen, rechtsverletzenden oder in anderer Weise unzulässigen Daten zu verwenden.

Wenn der Lizenznehmer oder der Beauftragte des Lizenznehmers entscheidet, dass der Lizenznehmer laut dem Gesetz eine schriftliche Genehmigung erwerben soll, bestimmte Teile der Daten zu benutzen, muss der Lizenznehmer eine Genehmigung für Reproduktion, Redistribution oder für Modifizierung der Daten vom entsprechenden Besitzer der Materialien (wie es in der lizenzierten Software angeführt werden kann) anfordern. Wenn, einerseits, der Lizenznehmer oder der Beauftragte des Lizenznehmers entscheidet, dass es erlaubt ist, fortzufahren und die Daten aus der lizenzierten Software zu enthalten, bietet der Lizenzgeber den Lizenznehmer, das (die) Warenzeichen des Lizenzgebers richtig anzugeben, wenn im Hinweis oder im Copyright-Teil der Papiere, des Projektes oder des Produktes des Lizenznehmers auf die lizenzierte Software verwiesen wird.

Der Lizenznehmer wird den Schaden vergüten, harmlos beibehalten, und der Lizenzgeber und die Lieferanten des Lizenzgebers vor allen Beanstandungen, Schäden, Anwaltsgebühren, Kosten und Gerichtsverfahren schützen, die von der Anwendung vom Lizenznehmer verursacht werden oder aus der Distribution der Daten resultieren.


Software Updates

Wenn die lizenzierte Software ein Update für eine vorhergehende Version ist, muss der Lizenznehmer eine gültige Lizenz für eine vorhergehende Version haben. Jedes dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber gelieferte Update beruht sich auf einem Lizenzumtausch, das heißt, der Lizenznehmer stimmt zu, als eine Bedingung für den Update-Erhalt, dass der Lizenznehmer auf alle Rechte des Lizenznehmers verzichtet, eine vorhergehende Version der lizenzierten Software zu benutzen. Jedoch darf der Lizenznehmer die vorhergehende Version weiter benutzen, um diese nur beim Übergang zu der neuen Version zu Hilfe zu nehmen. Wenn ein Update herausgegeben worden ist, kann der Lizenzgeber die Betreuung der vorhergehenden Version einstellen, ohne den Lizenznehmer zu benachrichtigen.


Betreuung

Der Lizenzgeber ist von dieser EULA nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer technische Unterstützung bezüglich der lizenzierten Software sicherzustellen; jedoch darf der Lizenznehmer zusätzliche Dienstleistungen gegen zusätzliche Gebühr bestellen, wie der Lizenzgeber diese von Zeit zu Zeit während der Geltungsdauer dieser EULA anbieten kann.


Beschränkte Garantie für Datentäger

Der Lizenzgeber garantiert, dass der Datenträger, auf dem die lizenzierte Software verbreitet wird, im Laufe von 30 Tagen vom Lieferdatum der lizenzierten Software defektfrei ist. Wenn der Lizenznehmer einen Defekt im Datenträger während dieses 30-tägigen Zeitraumes entdeckt, muss der Lizenznehmer den defekten Datenträger an den Lizenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen zurück liefern, und das einzige Recht des Lizenznehmers ist es, entweder den defekten Datenträger ersetzt zu bekommen oder auf Wunsch des Lizenzgebers, das für die lizenzierte Software bezahlte Geld zurückgezahlt zu haben. Die in diesem Absatz behandelte Garantie ist die einzige vom Lizenzgeber gewährte Garantie.


Keine Garantie für die Lizenzierte Software

Die lizenzierte Software ist dem Lizenznehmer "in Bausch und Bogen" geliefert. Der Lizenzgeber und Lieferanten oder Zweigbetriebe des Lizenzgebers geben keine Garantie in Bezug auf ihre Benutzung oder Leistung. Der Lizenzgeber UND ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers GEBEN KEINE GARANTIEN, BEDINGUNGEN, REPRÄSENTATIONEN ODER BESTIMMUNGEN (AUSGEDRÜCKT ODER VORAUSGESETZT VOM STATUT, GEMEINRECHT, GEWOHNHEITEN, USUS ODER ANDERES) IN BEZUG AUF JEDES OBJEKT EINSCHLIEßLICH OHNE AUSNAHMEN DER PATENTREINHEIT, RECHTE DER DRITTEN PARTEIEN, MARKTGÄNGIGKEIT, INTEGRATION, BEFRIEDIGENDER QUALITÄT ODER ANWENDBARKEIT FÜR JEWEILIGEN ZWECK, AUßER UND IM UMFANG, DASS DIE GARANTIE VOM ANWENDBAREN RECHT IN DER JURISDIKTION DES LIZENZNEHMERS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WIRD.


Beschränkung der Haftung

IN KEINEM FALL WIRD der Lizenzgeber ODER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers VOR DEM LIZENZNEHMER FÜR SCHÄDEN, BEANSTANDUNGEN ODER KOSTEN, ODER FÜR KONSEQUENTE, INDIREKTE, NEBENSCHÄDEN, ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE HAFTEN, AUCH WENN DER REPRÄSENTANT des Lizenzgebers ODER EINER DER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers BENACHRICHTIGT WORDEN IST ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, BEANSTANDUNGEN ODER KOSTEN, ODER FÜR JEDE BEANSTANDUNG VON EINER DRITTEN PARTEI. DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSNAHMEN GELTEN IM DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IN DER JURISDIKTION DES LIZENZNEHMERS. DIE MITHAFTUNG des Lizenzgebers UND DER ZWEIGBETRIEBE des Lizenzgebers IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA IST AUF DEN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT, WENN VORHANDEN.


Zusatzbedingungen für Beta-Software

Wenn die lizenzierte Software, die der Lizenznehmer mit dieser EULA bekommt, ein vor-kommerzielles Release oder eine "BETA"-Software ("Pre-release Software") ist, dann, in dem Umfang, dass eine Bestimmung in diesem Teil einer Bestimmung oder Bedingung dieser EULA widerspricht, ersetzt dieser Teil solche widersprechende Bestimmung(en) oder Bedingung(en) in Bezug auf die Pre-release Software, aber nur in dem Umfang, der notwendig ist, diesen Widerspruch zu lösen.

Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Pre-release Software kein Endprodukt des Lizenzgebers repräsentiert, und kann Defekte, Bugs, Fehler und andere Probleme enthalten, die das System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen können. Folglich lehnt der Lizenzgeber die Garantie- oder Haftungsverpflichtungen jeder Art vor dem Lizenznehmer ab.

IM ANWENDBAREN RECHT, WO DIE HAFTUNG FÜR DIE PRE-RELEASE SOFTWARE SO NICHT AUSGESCHLOSSEN, ABER DAFÜR BESCHRÄNKT WERDEN KANN, WIRD DIE HAFTUNG des Lizenzgebers UND VON IHREN LIEFERANTEN AUF DEN KLEINEREN BETRAG ZWISCHEN DEM VON DEM LIZENZNEHMER BEZAHLTEN BETRAG UND FÜNZIG DOLLAR (50,00 $ US) BESCHRÄNKT. DIE BESCHRÄNKUNG BEZIEHT SICH AUF ALLE VERSIONEN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, PRE-RELEASE ODER POST-RELEASE.

Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Pre-release Software in der Zukunft jedem angemeldet oder zur Verfügung gestellt wird, und dass der Lizenzgeber keine ausgedrückten oder implizierten Verpflichtungen hat, dem Lizenznehmer die Pre-release Software anzumelden oder zu präsentieren. Der Lizenzgeber kann entscheiden, ein Produkt ähnlich oder kompatibel mit der Pre-release Software nicht zu präsentieren. Folglich erkennt der Lizenznehmer an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die der Lizenznehmer anhand der Pre-release Software oder anhand eines mit der Pre-release Software verbundenen Programms durchführt, völlig auf eigenes Risiko des Lizenznehmers geht.

Während der Geltungsfrist dieser EULA wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber über das Testieren und die Anwendung der Pre-Release Software zur Verfügung stellen, einschließlich Fehler oder Bug-Reporte.

Wenn dem Lizenznehmer die Pre-release Software laut einer separaten schriftlichen Vereinbarung geliefert worden ist, dann wird die Anwendung vom Lizenznehmer der Pre-release Software von dieser Vereinbarung verwaltet. Trotz allem, was in dieser EULA widerspricht, wenn sich der Lizenznehmer außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, wird der Lizenznehmer alle nicht herausgegebenen Versionen der Pre-release Software innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Testierens vom Lizenznehmer der Pre-release Software zurückliefern oder zerstören, wenn dieses Datum früher ist, als das Datum der ersten kommerziellen Lieferung des Lizenzgebers der öffentlich herausgegebenen (kommerziellen) Software.


Haftungsausschlussvorbehalt

Der Ausschluss der Garantien, Schadensersatzverpflichtungen Haftungsbeschränkungen wird die Kündigung dieser EULA vorbehalten, sosehr verursacht; aber dieser Vorbehalt wird kein dauerhaftes Recht für die Benutzung der lizenzierten Software nach der Kündigung dieser EULA voraussetzen oder schaffen.


Exportvorschriften

Der Lizenznehmer wird die lizenzierte Software in kein Land liefern, übergeben oder exportieren oder auf keine Weise benutzen, die vom Exportkontrolle-Akt der Vereinigten Staaten oder von anderen Exportgesetzen, Einschränkungen oder Vorschriften, die auf den Lizenznehmer anwendbar sind (insgesamt die "Export Laws") untersagt sind. Wenn die lizenzierte Software laut den Exportgesetzen als Export kontrollierte Artikel identifiziert sind, erklärt und garantiert der Lizenznehmer, dass der Lizenznehmer und die Angestellten des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software benutzen werden, keine Bürger oder anders sich nicht in einem Land befinden, das unter einem Embargo von den Vereinigten Staaten steht (einschließlich ohne Ausnahmen: Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), und dass dem Lizenznehmer und den Angestellten des Lizenznehmers, die die lizenzierte Software benutzen werden, anders laut den Exportgesetzen nicht verboten wird, die Software zu bekommen. Alle Rechte, die lizenzierte Software zu benutzen, sind unter der Bedingung verliehen, dass der Lizenznehmer den Exportgesetzen entspricht und dass alle solchen Rechte verloren sind, wenn der Lizenznehmer den Exportgesetzen nicht entspricht.


Anwendbares Recht

Diese EULA hängt ab und wird reguliert und gedeutet gemäß dem materiellen Recht des Landes Malta. Die Gerichte Maltas sind selbstständig für die Rechtsprechung und Konflikte verantwortlich.


Adresse des Lizenzgebers

Lulu Software Malta Limited ist eine Firma mit folgendem Hauptsitz: 114, Howard Street, Sliema, SLM 1757, Malta.


Geistiges Eigentumsrecht

Die lizenzierte Software und alle erlaubte Kopien, die der Lizenznehmer macht, sind geistiges Eigentum und Besitz des Lizenzgebers, und der Dritten Parteien, wessen erlaubten Kopien vom Lizenzgeber lizenziert worden sind. Die Struktur, Organisation und der Code der lizenzierten Software sind wertvolle Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers und solcher Dritten Parteien, und müssen vertraulich sein. Die lizenzierte Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich ohne Ausnahmen, von den Copyright-Gesetzen der Vereinigten Staaten und der anderen Länder, und von internationalen Verträgen. Außer, wenn es ausdrücklich in dieser EULA angegeben ist, werden dem Lizenznehmer keine geistigen Eigentumsrechte in der lizenzierten Software verliehen. Es ist dem Lizenzenehmer nicht gestattet, sich ohne die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers öffentlich über den Lizenzgeber zu äußern.


Rechtsvorbehalt

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich von dieser EULA verliehen sind. Die dem Lizenznehmer verliehenen Rechte sind auf die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und auf die geistigen Eigentumsrechte der Dritten Parteien beschränkt, die vom Lizenzgeber lizenziert sind, und beziehen keine geistigen Eigentumsrechte ein.


Volle Vereinbarung

Diese EULA konstituiert die ganze Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf die lizenzierte Software, und sie widerruft alle vorhergehenden oder gleichzeitigen Repräsentationen, Besprechungen, Verpflichtungen, Kommunikationen, Vereinbarungen, Verabredungen, Werbeanzeigen und Einverständnisse, die die lizenzierte Software regulieren.


Modifizierung

Diese EULA darf nur von einem schriftlich beauftragten Angestellten des Lizenzgebers abgeändert werden.


Salvatorische Klausel

Wenn irgendeine Bestimmung dieser EULA vom ordentlichen Gericht als illegal anerkannt wird, wird diese Bestimmung bis zum maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser EULA werden im vollem Einsatz und in voller Hohe bleiben.


Verzicht

Kein Misslingen oder Verzug des Lizenzgebers, ihre Rechte oder Rechtsbehelfen auszuüben, wird als ein Verzicht betrachtet, es sei denn, dass eine spezielle schriftliche Ankündigung vorliegt. Keine einzelne oder teilweise Ausübung des Rechts oder Rechtsbehelfs des Lizenzgebers wird als Verzicht betrachtet oder wird keine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder eines anderen Recht oder Rechtsbehelfs verhindern.


Einhaltungsnachweis

Im laufe von 30 Kalendertagen nach der Anforderung des Lizenzgebers oder des Beauftragten des Lizenzgebers wird der Lizenznehmer volle Dokumentation bereitstellen und bestätigen, dass die Anwendung vom Lizenznehmer der ganzen lizenzierten Software dieser EULA entspricht.


Kündigung

Wenn der Lizenznehmer diese EULA verletzt und diese Verletzung im laufe von 30 Kalendertagen nach der Anforderung des Lizenzgebers oder des Beauftragten des Lizenzgebers nicht behebt, kann der Lizenzgeber diese EULA kündigen, wobei alle dem Lizenznehmer verliehenen Rechte sofort eingestellt werden. Außerdem wird der Lizenznehmer nach der Kündigung alle Kopien der lizenzierten Software an den Lizenzgeber zurückgeben oder schriftlich bestätigen, dass alle Kopien der lizenzierten Software zerstört worden sind.